PostDICOM bietet Anwaltskanzleien einen sicheren Ort, um die medizinischen DICOM-Bilder ihrer Mandanten zu speichern, zu organisieren und mit Gutachtern zu teilen – von jedem Browser aus, mit zeitlich begrenztem Zugriff und ohne dass auf Seiten des Gutachters eine DICOM-Software erforderlich ist.
€0 Kartenautorisierung bei der Registrierung. Die Belastung erfolgt erst nach Ablauf Ihrer 7-tägigen Testversion. Verlängert sich automatisch, wenn nicht gekündigt wird.
Vertrauenswürdige globale Compliance & medizinische Zertifizierungen
Rechtsgebiete
Personenschäden, ärztliche Kunstfehler, Arbeitsunfälle, Versicherungsstreitigkeiten, Gutachterkoordination und Sammelklagen erfordern alle regelmäßig den Zugriff auf DICOM-Bildgebungsbeweise – und PostDICOM ist dafür ausgelegt, all diese Fälle zu bewältigen, unabhängig von der Größe oder Spezialisierung der Kanzlei.
Organisieren Sie Bildbeweise für Autounfälle, Stürze und andere Verletzungsansprüche. Teilen Sie Röntgenbilder, MRTs und CT-Scans direkt aus dem Browser mit Ihren medizinischen Gutachtern.
Speichern und verwalten Sie alle bildgebenden Studien im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Teilen Sie Studien mit prüfenden Ärzten und Gutachtern mit zeitlich begrenztem, passwortgeschütztem Zugriff.
Dokumentieren Sie die Bildgebung vor und nach der Verletzung für Ansprüche aus Arbeitsunfällen. Halten Sie den gesamten Bildverlauf nach Antragsteller geordnet, damit Ihre Gutachter und die Gegenpartei genau das finden, was benötigt wird.
Verwalten Sie Bildbeweise für strittige Versicherungsansprüche. Erstellen Sie sichere Links für unabhängige medizinische Gutachter und legen Sie Ablaufdaten fest, die mit den Untersuchungsfristen übereinstimmen.
Senden Sie einen einzigen Link an Ihren medizinischen Gutachter. Dieser öffnet die Studien in einem beliebigen Browser, prüft die Bilder und gibt sein Gutachten ab – ohne Installation von DICOM-Software oder Erstellung eines Kontos.
Verwalten Sie Bildbeweise von Dutzenden oder Hunderten von Klägern über ein einziges Konto. Organisieren Sie nach Kläger, teilen Sie in großen Mengen und verfolgen Sie den Zugriff, ohne die Kontrolle darüber zu verlieren, wer was gesehen hat.
Wie es funktioniert
Laden Sie die Bildbeweise hoch, organisieren Sie sie nach Fall und senden Sie einen passwortgeschützten Link – Ihr Gutachter öffnet die vollständige Studie in seinem Browser, ohne dass IT-Support oder eine Softwareinstallation erforderlich ist.
Laden Sie DICOM-Studien von einer CD, einem USB-Laufwerk oder einem Krankenhaus-Download direkt aus Ihrem Browser hoch. Fügen Sie zugehörige Krankenakten, Berichte und Dokumente demselben Fallordner hinzu. Alles wird im verschlüsselten Cloud-Speicher abgelegt.
Erstellen Sie einen Ordner für jeden Fall – benannt nach der Art und Weise, wie Ihre Kanzlei Dateien verwaltet. Unterordner ermöglichen es Ihnen, die Bildgebung nach Datum, Körperregion oder Anbieter zu trennen. Umbenennen und reorganisieren Sie jederzeit, ohne bestehende Freigabelinks zu beschädigen.
Erstellen Sie einen passwortgeschützten Link mit einem Ablaufdatum, das Ihrer Prüfungsfrist entspricht. Senden Sie ihn per E-Mail. Ihr Gutachter klickt auf den Link, gibt das Passwort ein und öffnet die vollständige Studie in seinem Browser – auf kompatiblen PCs, Macs und Tablets, ohne zusätzliche Software.
Der Gutachter prüft die Bildgebung im vollständigen PostDICOM-Viewer – mit Zoom, Fensterung und Helligkeit, Messungen und MPR-Werkzeugen. Der Zugriff erlischt automatisch an dem von Ihnen festgelegten Datum. Sie können sehen, wie oft auf den Link zugegriffen wurde.
Plattformfunktionen
Anwaltskanzleien benötigen eine fallbasierte Ordnerorganisation, passwortgeschützten Zugang für Gutachter, zeitlich begrenzte Freigabelinks, Zugriffsverfolgung, Anonymisierung und verschlüsselten Speicher – PostDICOM bietet all dies auf einer Plattform.
Erstellen Sie für jeden Mandanten oder Fall einen Ordner – benannt nach Aktenzeichen, Mandantennamen oder Unfalldatum. Fügen Sie DICOM-Studien, PDF-Krankenakten und unterstützende Dokumente demselben Ordner hinzu. Jeder Ordner hat seinen eigenen Freigabelink, sein eigenes Passwort und sein eigenes Ablaufdatum.
Erstellen Sie einen passwortgeschützten Link für jeden Fallordner. Ihr Gutachter erhält den Link per E-Mail, klickt darauf, gibt das Passwort ein und prüft die vollständige Studie in seinem Browser – auf kompatiblen PCs, Macs und Tablets. Keine zusätzliche DICOM-Software, kein Konto, keine CD erforderlich.
Legen Sie für jeden Freigabelink ein Ablaufdatum fest. Der Zugriff stoppt automatisch an dem von Ihnen gewählten Datum – nach der eidesstattlichen Aussage, nach der Verhandlung oder nach Abschluss des Falles. Sie müssen den Zugriff auf Dutzende alter Links nicht manuell widerrufen.
Sehen Sie, wie oft auf jeden Freigabelink zugegriffen wurde. Wissen Sie, wann Ihr Gutachter die Studie geöffnet hat – nützlich zur Verfolgung des Prüfungsfortschritts, zur Bestätigung der Zustellung und zur Dokumentation der Zugriffskette.
Nutzen Sie das integrierte Anonymisierungswerkzeug, um identifizierende Daten sicher zu entfernen – Name, ID, Geburtsdatum, Adresse, Zugangsnummer – und proprietäre private Tags zu entfernen. Teilen Sie die Daten dann mit einem unabhängigen medizinischen Gutachter oder einem Prüfungsgremium. Die Anonymisierung ist optional und wird bei Bedarf pro Studie angewendet.
Fügen Sie PDF-Krankenakten, Operationsberichte, pathologische Befunde, Polizeiberichte, JPEG-Bilder und MP4-Videobeweise demselben Ordner wie die DICOM-Studien hinzu. Alles, was Ihr Gutachter benötigt, befindet sich in einem Link – nicht verstreut über E-Mails und Filesharing-Dienste.
Zugang für Gutachter
Nein – Ihr Gutachter erhält einen passwortgeschützten Link per E-Mail, klickt darauf, und die vollständige Studie öffnet sich sofort in seinem Browser, ohne dass Software installiert oder ein Konto erstellt werden muss. DICOM-CDs sind eine häufige Ursache für Verzögerungen bei der Gutachterprüfung: Gutachter erhalten eine CD, die sie auf einem modernen Laptop nicht abspielen können, oder verbringen Stunden mit der Installation von DICOM-Viewer-Software. PostDICOM beseitigt beide Probleme.
Bereitstellung & Preise
Wählen Sie Ihre Kanzleigröße, um die passenden Funktionen und Preise zu sehen.
Einzelanwalt oder kleine Kanzlei
Laden Sie medizinische Bildgebungsbeweise für Ihre Fälle hoch, organisieren und teilen Sie sie. Passwortgeschützte Freigabelinks mit Ablaufdaten für Gutachter – keine zusätzliche DICOM-Software auf deren Seite erforderlich.
Kanzlei mit 2–5 Anwälten
Mehrere Anwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte teilen sich ein einziges Konto. Jeder verwaltet seine eigenen Fallordner, während sie denselben Speicherpool nutzen. Vollständige Zugriffsverfolgung und Anonymisierungswerkzeuge inklusive.
Kanzlei mit mehreren Standorten oder spezialisierte Prozesskanzlei
Größere Teams, die umfangreiche oder komplexe Rechtsstreitigkeiten bearbeiten. Ordnerspezifische Zugriffskontrolle, 1 TB Speicherplatz und Benutzergruppen zur Trennung von Teams nach Rechtsgebieten.
Großkanzlei oder medizinrechtliche Beratungspraxis
API-Integration in Ihr Kanzleiverwaltungssystem, automatische Erstellung von Freigabelinks und 2 TB Speicher für Kanzleien, die Bildgebungsbeweise in großem Umfang verwalten.
FAQ
PostDICOM speichert DICOM-Dateien von allen bildgebenden Modalitäten – CT, MRT, Röntgen, Ultraschall, PET, Mammographie, Fluoroskopie und andere. Neben DICOM-Studien können Sie PDF-Krankenhausakten, Operationsberichte, pathologische Befunde, JPEG-Bilder und MP4-Videobeweise im selben Fallordner speichern.
Nein. Ihr Gutachter erhält einen Link per E-Mail. Er klickt darauf, gibt das von Ihnen festgelegte Passwort ein, und die vollständige Studie öffnet sich in seinem Browser – Chrome, Firefox oder Safari – auf kompatiblen PCs, Macs und Tablets. Es muss kein DICOM-Viewer installiert, kein Konto erstellt und keine CD gehandhabt werden. Dies beseitigt eine häufige Ursache für Verzögerungen bei der Begutachtung durch Sachverständige.
Ja. Wenn Sie einen Freigabelink erstellen, legen Sie ein Ablaufdatum fest. Der Link funktioniert an diesem Datum automatisch nicht mehr – nach einer eidesstattlichen Aussage, am Ende der Beweisaufnahme oder wenn der Fall beigelegt wird. Sie müssen den Zugriff nicht manuell widerrufen. Wenn Sie den Zugriff verlängern müssen, können Sie das Ablaufdatum jederzeit aktualisieren.
Ja. PostDICOM verfolgt, wie oft auf jeden Freigabelink zugegriffen wurde. So können Sie bestätigen, dass Ihr Gutachter die Studie geöffnet hat, das Datum des ersten Zugriffs dokumentieren und nachhaken, falls der Link vor einer Prüfungsfrist nicht geöffnet wurde.
Ja. Sie können separate Freigabelinks mit unterschiedlichen Passwörtern, Ablaufdaten und Berechtigungseinstellungen für verschiedene Empfänger erstellen. Für einen unabhängigen medizinischen Gutachter oder einen gegnerischen Sachverständigen können Sie die Studie optional zuerst anonymisieren – also Patientenidentifikatoren vor dem Teilen entfernen.
PostDICOM enthält eine integrierte Anonymisierungsoberfläche. Sie können identifizierende DICOM-Felder (Patientenname, ID, Geburtsdatum, Zugangsnummer) leicht entfernen und proprietäre private Tags entfernen.
Ja. Ab dem Tarif für kleine Kanzleien teilen sich mehrere Benutzerkonten denselben PostDICOM-Speicherpool. Jeder Benutzer verwaltet seine eigenen Fallordner und Freigabelinks. Sie können auch Benutzergruppen nach Tätigkeitsbereich erstellen – zum Beispiel, um das Team für Personenschäden vom Team für Arbeitsunfälle zu trennen – mit separatem Ordnerzugriff.
Sie erstellen Ordner, die so benannt sind, wie Ihre Kanzlei Dateien verwaltet – nach Mandantennamen, Aktenzeichen, Unfalldatum oder jeder anderen Konvention. Unterordner ermöglichen es Ihnen, die Bildgebung nach Körperregion, Scandatum oder behandelndem Anbieter zu trennen. Jeder Ordner hat seinen eigenen Freigabelink, sein eigenes Passwort und sein eigenes Ablaufdatum. Ordner können jederzeit umbenannt und neu organisiert werden, ohne bestehende Freigabelinks zu beeinträchtigen.
Ja. Alle Daten während der Übertragung werden über TLS 1.2 oder 1.3 über HTTPS verschlüsselt. Ruhende Daten werden mit AES-256 verschlüsselt. Freigabelinks sind passwortgeschützt, können eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erfordern und verfallen automatisch an dem von Ihnen festgelegten Datum. PostDICOM besitzt die CE-Kennzeichnung Klasse IIb als Medizinprodukt, die ISO 13485 für Qualitätsmanagement und die ISO 27001 für Informationssicherheit.
PostDICOM ist so konzipiert, dass es HIPAA- und DSGVO-konforme Arbeitsabläufe unterstützt. Bei der Erstellung Ihres Kontos wählen Sie eine Datenspeicherregion aus 12 Microsoft Azure-Standorten. Die medizinischen Daten der Mandanten werden in der von Ihnen gewählten Region gespeichert und verlassen diese nicht. Zugriffskontrollen, Verschlüsselung und Audit-Protokollierung sind integriert.
Ja. Der Enterprise-Tarif enthält eine REST-API, mit der PostDICOM an Ihr Kanzleiverwaltungs- oder Dokumentenmanagementsystem angebunden werden kann. Dies ermöglicht die automatisierte Erstellung von Fallordnern, die Generierung von Freigabelinks und den Abruf von Zugriffsprotokollen ohne manuelle Schritte in der PostDICOM-Oberfläche.
Sie kontrollieren, wann Daten gelöscht werden. Sie können einen Fallordner archivieren, indem Sie den Zugriff über den Freigabelink entfernen, ohne die zugrunde liegenden Daten zu löschen, oder alle Studien und Dokumente für eine abgeschlossene Angelegenheit dauerhaft löschen. PostDICOM löscht Daten nicht automatisch, wenn ein Fall inaktiv ist. Ihre Kontodaten werden nach der Kündigung nur für Buchhaltungszwecke aufbewahrt.
Ja. Alle Tarife beinhalten eine 7-tägige kostenlose Testversion mit vollem Zugriff auf die Funktionen Ihres gewählten Tarifs. Wir verwenden die Stripe 3D Secure-Authentifizierung bei der Registrierung, um Ihre Karte zu verifizieren – dies ist eine Autorisierung von €0. Sie werden erst nach Ablauf Ihrer 7-tägigen Testversion belastet, und Ihr Abonnement verlängert sich automatisch, wenn es nicht gekündigt wird. Sie können jederzeit vor Ablauf der Testphase problemlos kündigen.
7-tägige kostenlose Testversion. Keine Belastung bis zum Ablauf, und Ihr Abonnement verlängert sich automatisch, wenn es nicht gekündigt wird. Keine zusätzliche Software zur Anzeige oder zum Teilen erforderlich. Laden Sie einen Fall hoch, richten Sie einen Freigabelink ein und senden Sie ihn noch heute an Ihren Gutachter.